Kanzlei Nowak Rechtsanwälte Saarlouis

Rechtsgebiete

Unsere Expertise erstreckt sich über viele Rechtsgebiete, wir stehen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Rechtsfragen zur Seite. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer Arbeitsschwerpunkte.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Wir helfen Ihnen sich in den Gesetzen, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen das Arbeitsleben betreffend zurechtzufinden.

Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Das Verkehrsrecht oder auch "Straßenverkehrsrechts" erstreckt sich auf die Rechtsbereiche rund um den Straßenverkehr und ist für so ziemlich jeden Bürger von Bedeutung, da man täglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u. a.) unterwegs ist.

Verkehrszivilrechtliche Fragen wie z.B. Haftung für Schäden, insbesondere Unfallschäden oder vertragsrechtliche Dinge, wie Kauf und Verkauf von Fahrzeugen klären wir ebenso wie verkehrsstrafrechtliche Angelegenheiten, wie z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich einfach bei uns

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Sie benötigen Hilfe in erbrechtlichen Angelegenheiten? Wir helfen Ihnen gerne!

Das Strafrechts gilt vor allem dem Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens. Mögliche Strafen sind unter anderem die Geld- und die Freiheitsstrafe.

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Gesetzesübertretung, genauer gesagt eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die per Gesetz mit einer Geldbuße geahndet wird

Was auch immer in Ihrem Fall vorliegt, die Kanzlei Nowak wird Ihnen weiterhelfen.

Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um die Rechte von Grundstücken. Im engeren Sinne sind dies schwerpunktmäßig Rechtsfragen zu dem Grundstückskaufvertrag und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken.

Wir vertreten Sie in allen grundstücksrechtlichen Fragen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Das Baurecht behandelt alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen, wobei man zwischen dem privaten Baurecht und dem Öffentlichen Baurecht unterscheidet. Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen, also Bauherr, Bauunternehmer, Architekt etc.

Ihre Angelegenheit fällt unter das Bau- und Architektenrecht? Wir vertreten Sie gerne!

Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Zu den Urheberrechten gehören beispielsweise die Urheberpersönlichkeitsrechte und die sogenannten Verwertungsrechte, welche Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des geistigen Eigentums regeln.

Sie haben Fragen zum Urheberrecht? Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Gespräch.

Das Wettbewerbsrechts sorgt dafür, dass einerseits Mitbewerber und Verbraucher vor unlauteren Wettbewerbsmaßnahmen geschützt werden und andererseits die Volkswirtschaft stabilisiert wird. Es beinhaltet zum einen das sogenannte Lauterkeitsrecht, also das Recht des unlauteren Wettbewerbs, und zum anderen das Kartellrecht, auch als Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen bezeichnet.

Sie brauchen einen starken Partner im Wettbewerbsrecht? Wir sind für Sie da!

Das Kaufrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Beanstandet der Käufer an einem Kaufgegenstand einen Mangel, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Verkäufer für Mängelansprüche haftet und welche Rechte der Käufer im Detail hat.

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Sie benötigen schnellen und kompetenten Rechtsbeistand? Dann setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.